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   OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01   

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OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01 (https://dejure.org/2002,11665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2002 - 14 W 10/01 (https://dejure.org/2002,11665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 14 W 10/01 (https://dejure.org/2002,11665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 45

    § 91a ZPO; §§ 2, 5 ArbGG
    Rechtsanwalt als Arbeitnehmer - Herausgabe von Mandantenakten - Rechtsweg - Hauptsacheerledigung - Verfahrenskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prognoseentscheidung ; Einstweilige Verfügung; Erledigungserklärung; Unzuständiges Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsweg - Rechtsanwalt als Arbeitnehmer/arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 11 O 351/00
  • OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1659
  • NJ 2002, 485
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 07.07.1989 - 12 W 10/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01
    So stellen Lindacher (MünchKomm-ZPO, § 91 a Rn. 51) und das Oberlandesgericht Stuttgart (MDR 1989, 1000) auf den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens nach Verweisung an das zuständige Gericht ab, wobei die Berücksichtigung einer nur hypothetischen Verweisung im Wesentlichen damit begründet wird, dass in nahezu allen Fällen nach einem entsprechenden Hinweis Verweisung beantragt werde.

    Wenn das OLG Stuttgart (in MDR 1989, 1000) darauf verweist, dass im Rahmen der zu treffenden Entscheidung auch eine Prognose über das voraussichtliche Ergebnis zu stellen ist, und daraus die Schlußfolgerung zieht, dass auch das unzuständige Gericht zu bewerten habe, welche Partei verloren hätte, wenn der Prozess nach Verweisung an das zuständige Gericht fortgesetzt worden wäre, verkennt es den Zweck des § 91 a ZPO.

  • OLG München, 13.08.1985 - 25 U 3021/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01
    Die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (OLG Frankfurt, MDR 1981, 676; OLG München OLGZ 1986, 67, 69; OLG Hamm NJW-RR 1994, 828; Becht MDR 1990, 121; Schellhammer, Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Rn. 1706; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 91 a Rn. 139) stellt dagegen allein auf die Unzuständigkeit des Gerichts ab.
  • OLG München, 24.11.1998 - 29 W 3071/98

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Fall von Rechtsstreitigkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01
    Der Umstand, dass er sich als "freier Mitarbeiter" bezeichnete, stand dieser arbeitnehmerähnlichen Stellung nicht entgegen, weil allein entscheidend ist, dass er tatsächlich weitgehend von dem Antragsteller abhängig und in seinem sozialen Status nach dem Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung einem Arbeitnehmer vergleichbar war (vgl. OLG München MDR 1999, 1412; LArbG Frankfurt ArbuR 1996, 415 ff; Germelmann, ArbGG, 3. Aufl. § 5 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 31.08.1995 - 1 W 6/95

    Verpflichtung zur Begleichung von Futtermittelrechnungen nach Überleitung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01
    Der Senat schließt sich der zuletzt genannten Ansicht an, nach der die Erfolgsaussicht einer Klage schon deshalb zu verneinen ist, weil sie vor einem unzuständigen Gericht erhoben wurde (ebenso Brbg. OLG, NJW-RR 1996, 955).
  • OLG Hamm, 14.01.1994 - 19 W 28/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01
    Die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (OLG Frankfurt, MDR 1981, 676; OLG München OLGZ 1986, 67, 69; OLG Hamm NJW-RR 1994, 828; Becht MDR 1990, 121; Schellhammer, Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Rn. 1706; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 91 a Rn. 139) stellt dagegen allein auf die Unzuständigkeit des Gerichts ab.
  • OLG Frankfurt, 07.04.1981 - 17 W 2/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01
    Die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (OLG Frankfurt, MDR 1981, 676; OLG München OLGZ 1986, 67, 69; OLG Hamm NJW-RR 1994, 828; Becht MDR 1990, 121; Schellhammer, Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Rn. 1706; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 91 a Rn. 139) stellt dagegen allein auf die Unzuständigkeit des Gerichts ab.
  • LAG Köln, 06.05.2005 - 4 Ta 40/05

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    Für die Einordnung als arbeitnehmerähnliche Person ist es jedenfalls unbedeutend, ob die jeweiligen Verträge eine Bezeichnung als "freier Mitarbeiter" vorsehen (OLG München v. 24.11.1998 - 29 W 3071/98 -, MDR 1999, 1412; OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01 -, NJW 2002, 1659) 2. Danach war die Klägerin zumindest als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2006 - L 1 B 170/05

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung des Rechtsstreits

    Dass bei der Kostenentscheidung nicht streng nach der aktuellen Sach- und Rechtslage entschieden werden darf (a. A. für § 91a ZPO u. a. OLG Brandenburg NJW 2002, 1659 mit Nachweisen des Streitstandes für die ordentliche Gerichtsbarkeit; wie hier auch Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 161 Rdnr. 23), ergibt sich bereits aus dem Wortlaut: Der bisherige Sach- und der Streitstand sind (lediglich) mit zu berücksichtigen.
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